BSE - Grenzen des Ordnungsrechts?
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Ilka Plöhn beschäftigt sich mit den Grenzen des Ordnungsrechts, die anhand des Problemkreises der BSE (bovine spongiforme Enzephalopathie) dargestellt werden. Zunächst gibt die Verfasserin einen rechtstatsächlichen Überblick über die Herkunft und Entwicklung der BSE und schildert den derzeitigen Stand der Forschung. Anschließend folgt die rechtliche Untersuchung. Da es in diesem Werk nicht um die rechtliche Behandlung des Problems BSE im Besonderen geht, sondern um die Frage der Grenzen des nationalen Ordnungsrechts im Allgemeinen, die lediglich am Beispiel von BSE erörtert werden sollen, werden europarechtliche Regelungen in Bezug auf BSE nur kurz erläutert. Anhand einer Analyse der zur BSE-Bekämpfung eingesetzten nationalrechtlichen Instrumentarien untersucht Ilka Plöhn, inwieweit es möglich ist, bisher unbekannte Probleme mit den bestehenden Mitteln des Ordnungsrechts zu lösen. Dabei geht die Verfasserin unter anderem auf die Entwicklung des Gefahrbegriffs im Ordnungsrecht ein. In den letzten Jahren hat der Gefahrbegriff des Ordnungsrechts eine Weiterentwicklung erfahren. So wurde und wird versucht, den zeitlichen Ansatzpunkt der Gefahr nach vorn zu verlagern. Es findet eine Entwicklung von der Gefahr zur Gefahrvorsorge statt. Der aus dem Umweltrecht stammende Vorsorgebegriff findet allmählich Einzug in andere Rechtsgebiete. Dies wird besonders im Falle von BSE deutlich. Mit dem Auftreten der BSE erließ der deutsche Gesetzgeber zahlreiche Vorschriften, die dem vorsorgenden Schutz der Verbraucher dienen sollen. Die Untersuchung wird auf die Hauptgebiete der BSE-Problematik beschränkt. Abgehandelt werden das Tierseuchenrecht, die Bereiche des Futtermittelrechts, die sich mit dem Verfütterungsverbot für Tiermehl beschäftigen, das Tierkörperbeseitigungsrecht, das Fleischhygienerecht und das Lebensmittelrecht. Dabei werden vor allem die Änderungen, die sich durch das BSE-Maßnahmengesetz vom 19. Februar 2001 ergeben haben, untersucht. Schließlich werden alternative Vorschläge für den weiteren Umgang mit der BSE- Problematik gemacht.