Die Mittäterschaft beim Fahrlässigkeitsdelikt
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Die Zurechnungsfigur der Mittäterschaft ist beim vorsätzlich deliktischen Zusammenwirken mehrerer Personen seit langem anerkannt. Mittäterschaft führt durch die wechselseitige Zurechnung von Tatbeiträgen und der damit verbundenen kollektivkausalen Funktion dazu, dass jeder, der im Zusammenspiel mit anderen Beteiligten die Tatbegehung beherrscht, für die gesamte Tat zur Verantwortung gezogen werden kann. In Fällen fahrlässig deliktischen Zusammenwirkens Mehrerer wird die Mittäterschaft indes bis anhin von der herrschenden Lehre und Rechtsprechung nicht anerkannt. Die vorliegende Arbeit zeigt auf, dass auch ein kriminalpolitisches Bedürfnis zur strafrechtlichen Erfassung gemeinsamer Unsorgfalt besteht. Allerdings weisen die bisherigen Lösungsansätze oftmals dogmatische Mängel auf und gründen weniger auf wissenschaftlicher Logik als vielmehr auf praktischer Notwendigkeit. Auch vermögen die geläufigen Argumente gegen die Anerkennung einer fahrlässigen Mittäterschaft nicht zu überzeugen. Deshalb stellt der Autor in Auseinandersetzung mit den Grundprinzipien der Strafrechtsdogmatik ein umfassendes Konzept zur Begründung einer Mittäterschaft beim Fahrlässigkeitsdelikt vor. Er schafft damit die Grundlage für die Entwicklung einer systematischen, an Handlungsverantwortung und sozialen Verantwortungsbereichen ausgerichteten Beteiligungs- und Täterlehre beim Fahrlässigkeitsdelikt.
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Die Mittäterschaft beim Fahrlässigkeitsdelikt, Daniel Häring
- Jazyk
- Rok vydání
- 2005
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- Titul
- Die Mittäterschaft beim Fahrlässigkeitsdelikt
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Daniel Häring
- Vydavatel
- Helbing und Lichtenhahn
- Rok vydání
- 2005
- Vazba
- měkká
- ISBN10
- 3719025144
- ISBN13
- 9783719025144
- Série
- Basler Studien zur Rechtswissenschaft : Reihe C, Strafrecht
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Die Zurechnungsfigur der Mittäterschaft ist beim vorsätzlich deliktischen Zusammenwirken mehrerer Personen seit langem anerkannt. Mittäterschaft führt durch die wechselseitige Zurechnung von Tatbeiträgen und der damit verbundenen kollektivkausalen Funktion dazu, dass jeder, der im Zusammenspiel mit anderen Beteiligten die Tatbegehung beherrscht, für die gesamte Tat zur Verantwortung gezogen werden kann. In Fällen fahrlässig deliktischen Zusammenwirkens Mehrerer wird die Mittäterschaft indes bis anhin von der herrschenden Lehre und Rechtsprechung nicht anerkannt. Die vorliegende Arbeit zeigt auf, dass auch ein kriminalpolitisches Bedürfnis zur strafrechtlichen Erfassung gemeinsamer Unsorgfalt besteht. Allerdings weisen die bisherigen Lösungsansätze oftmals dogmatische Mängel auf und gründen weniger auf wissenschaftlicher Logik als vielmehr auf praktischer Notwendigkeit. Auch vermögen die geläufigen Argumente gegen die Anerkennung einer fahrlässigen Mittäterschaft nicht zu überzeugen. Deshalb stellt der Autor in Auseinandersetzung mit den Grundprinzipien der Strafrechtsdogmatik ein umfassendes Konzept zur Begründung einer Mittäterschaft beim Fahrlässigkeitsdelikt vor. Er schafft damit die Grundlage für die Entwicklung einer systematischen, an Handlungsverantwortung und sozialen Verantwortungsbereichen ausgerichteten Beteiligungs- und Täterlehre beim Fahrlässigkeitsdelikt.