Die Verhinderung von Verfahrenskollisionen nach deutschem und europäischem Zivilprozessrecht
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Die Verhinderung von Verfahrenskollisionen gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Prozessrechts. Entscheidungen mehrerer Gerichte über identische oder teilidentische Streitgegenstände führen unweigerlich zum Konflikt. Welchen Einfluss hat das europäische Zivilprozessrecht auf die Koordination paralleler Verfahren? Untersucht werden die Unterschiede der Bestimmung des Verfahrensgegenstandes nach europäischem und autonomem deutschen Zivilverfahrensrecht und ihr Einfluss auf die Funktion von Rechtskraft, Rechtshängigkeit und Aussetzung des Verfahrens. Ziel der Untersuchung ist es, die Wirkungsweise von Rechtskraft, Rechtshängigkeit und Aussetzung nach den Besonderheiten des europäischen Zivilverfahrensrechts bei grenzüberschreitenden Sachverhalten abzustimmen.