Die Vergütung des Vertragsarztes und die Stabilität des Beitragssatzes - Grundrechte als Vorgaben der Budgetierung
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Unter der Prämisse der Beitragssatzstabilität werden die Vergütung und die Leistung der Vertragsärzte umfassend budgetiert. Der Vertragsarzt wird durch eine verhaltenslenkende Vergütung angesprochen, die ihn aus wirtschaftlichem Kalkül von ärztlichen Leistungen abhalten soll. Auf der Grundlage einer systematischen Analyse der Budgetierung und der verhaltenslenkenden Vergütung nach einfachem Recht werden in dieser Untersuchung die grundrechtlichen Vorgaben, insbesondere die Gewährleistung der Vergütung durch die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 GG), differenziert nach Schutzbereich, Eingriff und verfassungsrechtlicher Rechtfertigung entfaltet. Dabei werden Topoi der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wie die „finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung“ und die „Weitergabe der Budgetierung“, kritisch gewürdigt und Vorgaben für die Bezifferung von Vergütungsregeln im einzelnen entwickelt.