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Unwürdigkeit im Recht der offenen Vermögensfragen
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Personen, die unter sowjetischer Besatzungshoheit in der ehemaligen DDR enteignet wurden, steht nach aktueller Rechtspraxis lediglich ein Anspruch auf Ausgleichsleistung zu. Dieser wiederum entfällt, wenn sich der Geschädigte als „unwürdig“ erwiesen hat, weil er dem Nationalsozialismus oder dem Kommunismus Vorschub geleistet hat. In der Praxis der Landesvermögensämter wird dieser Ausschlussgrund sehr weit ausgedehnt. Dem sucht die Neuerscheinung durch eine detaillierte Analyse der tatsächlichen Zusammenhänge und der bereits zu anderen Wiedergutmachungsgesetzen entwickelten Rechtsprechung zu begegnen. Für Vermögensrechtlich geschädigte Industrielle und Bodenreformopfer, Rechtsanwälte, Verwaltungsgerichte.
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2006, měkká
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