Recht als Kultur
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Diese Studie geht einer Entfremdungsgeschichte nach: Der Rechtsanalyse ist im soziologischen und ökonomischen Paradigma die kulturelle Dimension abhanden gekommen und die Kulturanalysen zur Moderne haben das Recht vielfach gering geschätzt. Die Studie versucht zu zeigen, wie fruchtbar eine kultursoziologische Optik zum Recht bei den Klassikern der Disziplin einmal angelegt war: Emile Durkheim und Max Weber räumen in ihren Analysen von Zivilisationen und Kulturen gerade dem Recht einen distinkten Platz ein und liefern zugleich die kategorialen Mittel für eine symbol- und ritualbezogene Deutung des Rechts. Aber es schiene auch fatal, Simmels Analyse der Formen des sozialen Lebens bei einer Spurensuche von Kultur im Recht und von Recht in der Kultur einfach auszublenden, auch wenn ihm gerade die Fülle außerrechtlicher sozialer Zwischenformen sehr bewusst war. Inwieweit sich der kultursoziologische Blick auf das Recht nunmehr an Gegenständen von Inklusion und Exklusionsprozessen in mittelalterlichen Gesellschaften, dem inflationären Symbolgebrauch im Nationalsozialismus, in der Analyse der heiligen Orte und Zeiten der Gerechtigkeit auch von Zivilgesellschaften als Deutungsperspektive bewährt, ist Gegenstand des zweiten Teils der Studie. Dies berührt die Frage nach dem empirischen Geltungsgrund des Rechts, der eigentümlichen „force de droit“, die wir aus der Zwangsapparatur des Rechts und den Mythen, Legenden und Selbstthematisierungen des Rechts allein nicht erklären können. So gerät auch die Kraft der Rechtsbilder eines in höchstem Maße unanschaulichen modernen Rechts in den Blick, die in einer medialisierten Gesellschaft sich neuer Ausdrucksformen bedient, um die von Simmel so bezeichnete „ewige Krankheit des Rechts“ als ein Simulacrum der Gerechtigkeit zu erweisen.