Landesverfassung und Strafprozeß
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Ausgangspunkt der Arbeit ist die Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs im Fall des ehemaligen Staatsratsvorsitzenden der Deutschen Demokratischen Republik, Erich Honecker, vom 12.01.1993, in welcher das Gericht die Verfassungsbeschwerde Honeckers, die dieser mit Blick auf seinen angeschlagenen Gesundheitszustand gegen die Fortführung des Strafverfahrens und die angeordnete Untersuchungshaft eingereicht hatte, als begründet ansah. Die Analyse beleuchtet den Rahmen des Verhältnisses von Bundesrecht und Landesverfassungsgerichtsbarkeit und die Einwirkung von Grundrechten auf die Lehre von strafprozessualen Verfahrenshindernissen. Die föderale Funktion im Strafprozessrecht sowie die Frage der Kassationsbefugnis der Landesverfassungsgerichte wird ebenso untersucht, wie die Argumente des Gerichts, dass es dem Grundrecht der Würde des Menschen widerspräche, wenn ein Strafverfahren geführt werde, obwohl der Angeklagte das Ende des Strafverfahrens mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr erleben werde und zwar in Abwägung mit den Gesichtspunkten einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege.