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Die Entstehung und Entwicklung des Rechtsscheinsprinzips im deutschen Zivilrecht

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Die Erklärungstheorie, die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entwickelt wurde, lieferte die gedankliche Grundlage für das Rechtsscheinsprinzip. Das Rechtsscheinsprinzip selbst wurde kurze Zeit nach Inkrafttreten des BGB auf der Grundlage der BGB-Vorschriften erstmals allgemein beschrieben. An diese Beschreibung schloss sich eine Diskussion in der Literatur an, in der dem Rechtsschein eine immer größere Bedeutung beigemessen und sein Anwendungsgebiet immer weiter ausgedehnt wurde. Dies führte schon nach kurzer Zeit dazu, dass die zunächst klaren Konturen des Rechtsscheinsprinzips völlig verschwammen.

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