Die funktionale Begründung strafprozessualer Beweisverbote
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Beweisverbote gehören in den strafprozessualen Verfahrensordnungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu den zentralen Problemkreisen des Beweisrechts. Die Entwicklung der Beweisverbotslehren hat in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Abhängigkeit von den jeweiligen Grundlagen und Prinzipien der geltenden Verfahrensordnungen einen unterschiedlichen Verlauf genommen und kann noch nicht als abgeschlossen betrachtet werden. Funktionen und Prinzipien der Beweisverbote spielen in der Diskussion meist eine lediglich untergeordnete Rolle und bleiben insbesondere bei der dogmatischen Begründung der Beweisverbote weitgehend unberücksichtigt. Der Autor untersucht die Funktionen der Beweisverbote und stellt sie in den Zusammenhang mit den Prinzipien strafprozessualer Verfahrensmodelle, um daraus deduktiv die Voraussetzungen der Beweisverbote abzuleiten. Zu diesem Zweck werden zunächst die Funktionen und Grundlagen der Beweisverbote generell, das heisst unabhängig von verfahrensrechtlichen Einzelheiten bestimmter Verfahrensordnungen geklärt. In diesem Teil der Arbeit wird erörtert, welche Funktionen der Beweisverbote grundsätzlich legitim und anerkennenswert sind. Daran schliesst sich ein rechtsvergleichender Teil der Arbeit an, in dem die im Wesentlichen bestimmenden Verfahrensordnungen in der Europäischen Union im Hinblick auf die von ihnen getroffene Regelung der Beweisverbote untersucht und in Zusammenhang mit den im ersten Teil erarbeiteten Grundlagen gestellt werden. Daneben werden die auf supranationaler Ebene bestehenden beziehungsweise diskutierten Regelungen von Beweisverboten untersucht. Den Abschluss der Untersuchung bildet die Prüfung, welche Konsequenzen sich aus den Zusammenhängen zwischen den Grundlagen der Beweisverbote und den jeweiligen Verfahrensordnungen für die Frage ergeben, unter welchen Voraussetzungen Beweisverbote anzunehmen sind.