Die Ausweichklausel des Art. 46 EGBGB
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Der Gesetzgeber hat durch die Schaffung der Ausweichklausel im internationalen Sachenrecht die Möglichkeit der Rechtsfortbildung anhand des Grundsatzes der wesentlich engeren Verbindung ausdrücklich normiert. Bei der Anwendung des Art. 46 EGBGB sind jedoch viele Fragen offen. Die vorliegende Arbeit bemüht sich um eine systemgerechte Konkretisierung der Ausweichklausel vor dem Hintergrund des Spannungsverhältnisses zwischen Systemgerechtigkeit und Einzelfallgerechtigkeit. Die gewonnenen Ergebnisse werden auf ihre Eignung zur Lösung der spezifischen Probleme des internationalen Mobiliarsachenrechts untersucht. Dies setzt eine Auseinandersetzung mit eben diesen Problemen und ihren Ursachen voraus. Eine weitere Konkretisierung wird durch die Untersuchung und Bildung typischer Fallgruppen vorgenommen, für die der Anwendungsbereich der Ausweichklausel eröffnet ist. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf der Untersuchung der vor der Kodifizierung entwickelten Sonderanknüpfungen im Hinblick auf ihre Anwendbarkeit im Rahmen der Ausweichklausel. Daneben werden Bereiche aufgezeigt, in denen eine auf dem Grundsatz der engsten Verbindung beruhende Sonderanknüpfung nicht zu sachgerechten Ergebnissen führt.
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Die Ausweichklausel des Art. 46 EGBGB, Christina Paffenholz
- Jazyk
- Rok vydání
- 2006
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Platební metody
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- Titul
- Die Ausweichklausel des Art. 46 EGBGB
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Christina Paffenholz
- Vydavatel
- JWV, Jenaer Wiss. Verl.-Ges.
- Rok vydání
- 2006
- Vazba
- měkká
- ISBN10
- 3866530072
- ISBN13
- 9783866530072
- Série
- Studien zum internationalen Privat- und Verfahrensrecht
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Der Gesetzgeber hat durch die Schaffung der Ausweichklausel im internationalen Sachenrecht die Möglichkeit der Rechtsfortbildung anhand des Grundsatzes der wesentlich engeren Verbindung ausdrücklich normiert. Bei der Anwendung des Art. 46 EGBGB sind jedoch viele Fragen offen. Die vorliegende Arbeit bemüht sich um eine systemgerechte Konkretisierung der Ausweichklausel vor dem Hintergrund des Spannungsverhältnisses zwischen Systemgerechtigkeit und Einzelfallgerechtigkeit. Die gewonnenen Ergebnisse werden auf ihre Eignung zur Lösung der spezifischen Probleme des internationalen Mobiliarsachenrechts untersucht. Dies setzt eine Auseinandersetzung mit eben diesen Problemen und ihren Ursachen voraus. Eine weitere Konkretisierung wird durch die Untersuchung und Bildung typischer Fallgruppen vorgenommen, für die der Anwendungsbereich der Ausweichklausel eröffnet ist. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf der Untersuchung der vor der Kodifizierung entwickelten Sonderanknüpfungen im Hinblick auf ihre Anwendbarkeit im Rahmen der Ausweichklausel. Daneben werden Bereiche aufgezeigt, in denen eine auf dem Grundsatz der engsten Verbindung beruhende Sonderanknüpfung nicht zu sachgerechten Ergebnissen führt.