Gesetzentwurf für eine Verbandsklage im Arbeitsrecht
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Die Diskussion über eine Verbandsklage für das deutsche Arbeitsrecht ist bislang fast ausschließlich auf die Durchsetzung von Tarifverträgen konzentriert. Dabei könnte die rechtsvergleichende Perspektive lehren, dass Verbandsklagen im Arbeitsrecht weder auf die Durchsetzung von Tarifverträgen noch auf Befugnisse von Gewerkschaften beschränkt sein müssen. Nun ist hier Handlungsbedarf im europäischen Recht entstanden. Dieses überlässt es jedenfalls im Antidiskriminierungsrecht immer weniger den Mitgliedsstaaten, geeignete Mittel für einen effektiven Rechtsschutz auszuwählen, sondern verlangt in Zukunft auch die Einführung von Vertretungsbefugnissen für private Vereinigungen. Rechtspolitisch besteht hier jedoch die Gefahr einer Rechtszersplitterung innerhalb des deutschen Rechts, nämlich wenn für die Durchsetzung von Tarifverträgen, für das Antidiskriminierungsrecht und für andere gesetzliche Schutzvorschriften jeweils unterschiedliche Schutzmechanismen eingeführt würden. Das vorliegende Gutachten behandelt deshalb die verfassungsrechtliche Zulässigkeit und rechtstechnische Umsetzbarkeit einer allgemeinen Verbandsklage zur Durchsetzung gesetzlicher Mindestbedingungen im Arbeitsrecht und liefert damit die rechtlichen Grundlagen für eine breite Diskussion verschiedener Möglichkeiten des kollektiven Rechtsschutzes. Vorgestellt wird ein Gesetzentwurf für eine echte Verbandsklage im öffentlichen und kollektiven Interesse. Damit wird hier vorgeschlagen, nicht nur prozessstandschaftliche Klagebefugnisse zur Unterstützung von Individualbeschwerden vorzusehen, sondern das Problem der Durchsetzungsschwäche und Vollzugsdefizits im Individualarbeitsrecht breiter anzugehen.