Die Biomedizinkonvention des Europarates
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Die Biomedizinkonvention des Europarates stellt völkerrechtlich verbindliche Regelungen zum Schutz der Menschenrechte bei der Human- und Embryonenforschung, der Organtransplantation sowie der Genanalyse und -therapie auf. In Deutschland ist die Konvention äußerst umstritten. Aus Angst, das verfassungsrechtlich gebotene und gesetzlich gewährleistete Schutzniveau könnte unterlaufen werden, wird ein Beitritt überwiegend abgelehnt. Die vorliegende Schrift analysiert die Biomedizinkonvention in allen relevanten Teilen, untersucht systematisch die deutsche Rechtslage und stellt einen umfassenden Vergleich mit der Konvention her. Neben völkerrechtlichen Aspekten werden verfassungs- und medizinrechtliche Fragen sowie rechtsethische Gesichtspunkte eingehend erörtert. Darüber hinaus wird dargelegt, wie sich ein Konventionsbeitritt auf die deutsche Rechtslage auswirken würde.