Insolvenz einer englischen Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland
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Die Arbeit behandelt die Insolvenz einer englischen Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland. Sie begnügt sich dabei nicht mit der Darstellung der seit der Inspire Art-Entscheidung des EuGH auftretenden materiellrechtlichen Folgeprobleme bei der Anwendung deutschen Sachrechts. Vielmehr werden die beiden Varianten – Hauptverfahren in Deutschland kombiniert mit englischem Sekundärverfahren und umgekehrt – durchgespielt. Zu Beginn werden die unterschiedlichen Voraussetzungen im englischen und deutschen Insolvenzeröffnungsverfahren gegenübergestellt und einer vergleichenden Würdigung unterzogen. Es folgt eine Darstellung verfahrensrechtlicher Fragen bei der Anwendung der Europäischen Insolvenzverfahrensverordnung. In einem letzten Teil widmet sich die Arbeit schließlich der Frage nach dem anwendbaren Sachrecht.