Fusionen bei Sparkassen und Landesbanken
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Fusionen sind bei Sparkassen und Landesbanken fester Bestandteil der Unternehmensgeschichte. Stefan Staats begutachtet insbesondere die rechtliche Seite solcher Fusionen. Sparkassen und Landesbanken unterliegen als Anstalten des öffentlichen Rechts zahlreichen Sondervorschriften. So gelten für sie auch spezielle Vereinigungsvorschriften. Fusionen sind nur innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe möglich und auch hier mit zahlreichen Einschränkungen versehen. Eine Vereinigung mit Privat- und Genossenschaftsbanken wäre dagegen nur bei vorheriger Privatisierung der Sparkassen und Landesbanken möglich. Für eine Privatisierung spricht vor allem der nur noch sehr begrenzt bestehende öffentliche Auftrag, dem sich die Sparkassen und Landesbanken aufgrund ihrer Entstehungsgeschichte noch heute verpflichtet fühlen. Die Privatisierung würde auch nicht gegen Verfassungsrecht verstoßen. Möglich wäre sie durch eine Umwandlung der Institute in Aktiengesellschaften. Um den Veräußerungserlös auf Dauer gemeinnützigen Zwecken zuzuführen, sollte die Trägerschaft der Sparkassen vorher auf Stiftungen übertragen werden. Auf diese Weise könnte der soziale Gründungsgedanke der Sparkassen-Finanzgruppe fortgeführt werden. Allerdings ist eine Privatisierung der Sparkassen und Landesbanken größtenteils politisch nicht gewollt. Vielmehr versucht man, an der traditionellen Drei-Säulen-Struktur der deutschen Kreditwirtschaft festzuhalten. Daß dies auf Dauer nur schwer beizubehalten sein wird, zeigt der Vergleich mit dem europäischen Ausland.