Die Rechtsstellung des Kassenpatienten im Rahmen der Abrechnung seiner stationären Krankenhausbehandlung
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Prinzipiell rechnen Krankenhausträger die einem Kassenpatienten gewährte stationäre Krankenhausbehandlung unmittelbar gegenüber dessen gesetzlicher Krankenkasse ab. Probleme treten auf, wenn der Zahlungsanspruch des Krankenhausträgers von dieser nicht oder nicht vollständig befriedigt wird, weil die gewährte Behandlung außerhalb des Leistungsrahmens der gesetzlichen Krankenversicherung liegt. Daher wird dem Kassenpatienten – ebenso wie dem Privatpatienten – bei der Krankenhausaufnahme regelmäßig ein Vertragsformular zur Unterschrift vorgelegt, das einen Vertragsschluss mit dem Krankenhausträger und eine ausdrückliche Zahlungsverpflichtung des Kas-senpatienten bezüglich der anfallenden Kosten beinhaltet. Ausgehend von den zivil-rechtlichen und sozialrechtlichen Grundlagen des Dreiecksverhältnisses zwischen Kassenpatient, Krankenhausträger und gesetzlicher Krankenkasse untersucht der Verfasser deren Konsequenzen für die entstehenden Abrechnungsbeziehungen unter kritischer Aufarbeitung bisheriger unzureichender Erklärungsansätze.