Die Förderung des Hochleistungssports durch den Bund
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Der Verfasser setzt sich dezidiert mit der finanzverfassungsrechtlichen Fragestellung auseinander, ob dem Bund eine Förderkompetenz in Bezug auf die Sachmaterie Hochleistungssport zukommt. Dieser kompetenzrechtlichen Thematik schließt sich die Erörterung an, ob die mit Nebenbestimmungen ausgestalteten Bewilligungsbescheide mit den Grundrechten der Verbände und der Hochleistungssportler in Einklang stehen. Neben der Darstellung der einen Sportbezug aufweisenden geschriebenen Finanzierungskompetenzen des Grundgesetzes wird auf die ungeschriebenen Kompetenzen eingegangen. Hierbei spielt neben der Annexkompetenz und der Kompetenz kraft Sachzusammenhangs vor allen Dingen die Kompetenz kraft Natur der Sache eine entscheidende Rolle. Diese lässt sich im Bereich des Untersuchungsgegenstandes in drei Teilaspekte aufteilen, auf die sich der Bund jeweils berufen kann. Eine finanzverfassungsrechtliche Zuordnung der Staatspraxis ist mit den Förderansätzen aufgrund der Selbstdarstellung, der Überregionalität und basierend auf ressortzugehörigen Funktionen zu bejahen. Der Verfasser zeigt auf, dass die Realisierung dieser Förderung die Vorgaben erfüllt, die der Vorbehalt des Gesetzes im Rahmen der Leistungsverwaltung aufstellt. Die Bewilligungsbescheide fungieren als Regelungsinstrument zur Dopingbekämpfung, da diese dopingspezifische Nebenbestimmungen enthalten. Dabei genügen diese sowohl den verwaltungsrechtlichen als auch den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Durch die Dopingkontrollen, die auf der Umsetzung der Nebenbestimmungen basieren, wird zwar in die Grundrechtsgewährleistungen des Rechts auf körperliche Unversehrtheit, der Religionsfreiheit, der Berufsfreiheit, des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie der Vereinigungsfreiheit eingegriffen, doch lässt sich dies mit dem nationalen Zustimmungsgesetz zum „Übereinkommen gegen Doping“ des Europarates verfassungsrechtlich legitimieren. Der Autor legt dar, dass dem Bund eine aus der Verfassung abzuleitende Schutzkompetenz zukommt, aus der dieser im Kampf gegen Doping vorzugehen in der Lage ist. Anknüpfungspunkt für eine derartige Schutzkompetenz ist die Hochleistungssportförderung als solche, da diese eine latente Gefahrenlage hinsichtlich des Dopingmissbrauchs der Geförderten in sich birgt. Zudem rechtfertigt der durch dopende Hochleistungssportler drohende Ansehensverlust der Bundesrepublik ebenso wie deren Vorbildfunktion eine Schutzkompetenz. Durch Ausführungen zu elementaren Einzelaspekten des Phänomens „Sport“ wird das Werk komplettiert und beinhaltet somit einen Abriss der Sportgeschichte, eine Analyse des Begriffs „Sport“ sowie die Erläuterung der Selbstverwaltung des Sports. Zudem erfolgt eine Darstellung der Regelungsgegenstände in Bezug auf die Staatszielbestimmung „Sportförderung“ in den einzelnen Landesverfassungen. Das Werk wird durch einen Abriss der Geschichte des Dopings, der Erörterung der zuständigen Gremien der Dopingbekämpfung, der Analyse des Terminus „Doping“ sowie durch eine Darstellung der Erscheinungsformen des Dopings abgerundet.