Gewinnspiele im Steuerrecht
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Das Buch bietet eine systematische und umfassende Darstellung der Behandlung von Gewinnspielen im deutschen Steuerrecht. Dabei werden zum Teil erstaunliche Erkenntnisse gewonnen. Als Gewinnspiele bezeichnet der Autor nicht nur die typischen Werbe- und Unterhaltungsgewinnspiele, sondern darüber hinaus alle Formen von Glücksspielen, Preisausschreiben, Wetten etc. Ausgehend von einer ausführlichen Definition des Gewinnspielbegriffs wird zunächst die Behandlung von Gewinnspielen im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht untersucht. Bereits die zivilrechtlichen Ausführungen bringen eine erste Überraschung. Gewinnspiele, die vom Teilnehmer keinen Einsatz und auch keine belohnenswerte Tätigkeiten verlangen, sind nach Auffassung des Autors bedingte Schenkungsversprechen im Sinne der §§ 516 ff. BGB. Im Rahmen der steuerlichen Untersuchung unterscheidet der Autor Gewinnspiele danach, ob von den Teilnehmern finanzielle Einsätze zu leisten sind oder nicht. Sodann wird jeweils die steuerliche Behandlung der Veranstalter und der Teilnehmer getrennt von einander untersucht. Bei der einkommensteuerrechtlichen Beurteilung von Gewinnspielen mit Einsatz (Spiel, Wette, Lotterie und Ausspielung) kritisiert der Autor große Teile des Schrifttums. Nach seiner Auffassung werden hier die für die Steuerbarkeit maßgebenden Punkte bislang verkannt. Auch bezüglich der Rennwettsteuer, der Lotteriesteuer, der Spielbankenabgabe, der Vergnügungsteuer und schließlich der Umsatzsteuer erfolgt eine umfassende und kritische Darstellung. Schließlich macht der Autor eigene Vorschläge für steuergesetzliche Vereinfachungen. In diesem Zusammenhang spricht er sich für ein einheitliches Spieleinsatzsteuergesetz aus. Bei der steuerlichen Beurteilung von Gewinnspielen ohne Einsatz (Preisausschreiben, bedingte Schenkungsversprechen) werden die Ausführungen zur Schenkungsteuer für Diskussionen sorgen. Nach Meinung des Autors sind die Gewinne bei vielen Werbe- und Unterhaltungsgewinnspielen schenkungsteuerbar. Im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Veranstalter wird insbesondere auf das Verbot des Betriebsausgabenabzugs für Geschenkaufwendungen eingegangen. Schließlich werden auch einige Ungereimtheiten bei der Umsatzsteuer aufgezeigt.