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Das Verhältnis zwischen steuerrechtlichem Verlustausgleich im Rahmen des § 15 a EStG und zivilrechtlicher Haftung am Beispiel des Eigenkapitalersatzrechts

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Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Verlustausgleichsbeschränkung des § 15 a EStG. Die Norm beschränkt den Verlustausgleich und -abzug von Kommanditisten und vergleichbaren anderen Gesellschaftern unabhängig von der realisierten Einkunftsart. Ihr Anteil am Verlust der Gesellschaft soll grundsätzlich nur in Höhe ihrer geleisteten Einlage oder einer bestehenden Außenhaftung nach § 171 Absatz 1 HGB an der steuerlichen Verlustberücksichtigung teilnehmen. Darüber hinausgehende Verlustanteile sollen lediglich zur Verrechnung entsprechender Gewinne aus der Beteiligung zur Verfügung stehen.

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2006, měkká

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