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Grundrechtsschutz in der Petrischale

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Torsten Hartleb greift die sehr aktuelle verfassungsrechtliche Bioethikdebatte auf und untersucht zwei zentrale Modelle des normativen Schutzes für extrakorporales menschliches Leben im Hinblick auf Art. 2 II GG (Grundrecht auf Leben) und Art. 1 I GG (Menschenwürde). Er analysiert zunächst das weithin vertretene Grundrechtsträgerkonzept, das eine subjektive Berechtigung voll entwicklungsfähiger extrakorporaler Entitäten bei beiden Grundrechten postuliert. Der Autor überprüft diese These auf ihre theoretische Überzeugungskraft und entwickelt hierfür eine Methodik, die normtextorientierte, judikaturorientierte sowie ethikorientierte Argumentationsstrategien einschließt. Außerdem diskutiert er die Leistungsfähigkeit des Modells für die Lösung rechtspraktischer Probleme humaner Biotechnologie wie Präimplantationsdiagnostik, therapeutisches Klonen, Forschung an embryonalen Stammzellen usw. Parallel dazu wird anschließend das in der Debatte noch unbekannte Vorwirkungskonzept unter die Lupe genommen, das voll entwicklungsfähigen extrakorporalen Entitäten lediglich vorausgreifende grundrechtliche Schutzwirkungen aus Art. 2 II GG und Art. 1 I GG zubilligt. Der theoretische Teil legt hier die verfassungsdogmatischen Grundlagen, während der rechtspraktische Teil das Modell im einzelnen „durchdekliniert“ und die Ergebnisse mit dem Grundrechtsträgerkonzept vergleicht.

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2006, měkká

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