Das europäische Wettbewerbsnetz
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Das „Europäische Wettbewerbsnetz“ geht auf eine der bedeutendsten Weichenstellungen in der Wettbewerbspolitik der EG zurück. In Vollzug der neuen VO 1/2003 und des dazu ergangenen Modernisierungspaketes soll die Netzwerkidee die dezentrale Durchsetzung des europäischen Kartellrechts durch die nationalen Wettbewerbsbehörden gewährleisten und praktikabel gestalten. Dies ist theoretisch und praktisch anspruchsvoll, da die Netzwerkidee parallele Zuständigkeiten mehrerer Behörden für einheitliche Sachverhalte schaffen kann. Hiermit gehen grundlegende Fragen des internationalen Kartellverwaltungsrechts einher, denen bisher von Wissenschaft und Praxis nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Diese Lücke will diese Arbeit schließen und entwirft ein Modell der Koordinierung von Kartellverfahren zwischen Kommission und nationalen Wettbewerbsbehörden, das auch dem Bedürfnis der Unternehmen nach Rechtssicherheit Rechnung trägt. Die auf Grundlage von beim Bundeskartellamt und bei der Kommission gewonnenen praktischen Einblicken in die behördliche Kartellrechtsdurchsetzung konzipierte Arbeit richtet sich an Wissenschaft, Kartellrechtsanwälte und Wettbewerbsbehörden. Die Autorin ist als Rechtsanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz und Kartellrecht in Berlin tätig.