Rechtsscheinhaftung im Stellvertretungsrecht bei der Verwendung elektronischer Signaturen
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An die Stelle der herkömmlichen papierorientierten Kommunikationsmittel treten heute immer häufiger neue Informations- und Kommunikations- technologien, die sich elektronischer Erklärungsmittel bedienen. Die Vor- teile einer solchen elektronischen Kommunikation liegen auf der Hand. Elektronische Dokumente können fast ohne Zeitverlust übermittelt und unmittelbar weiter verarbeitet werden. Der Wandel zur „Informations- gesellschaft“ ist in vollem Gange, wenn nicht bereits vollzogen. Den genannten Vorteilen stehen aber auch eine ganze Reihe neuer Ge- fahren gegenüber, die in diesem Ausmasse bei den herkömmlichen Kom- munikationsmitteln nicht gegeben waren. Die fehlende Verkörperung elektronischer Daten führt dazu, dass sie leicht und vor allem spurenlos verändert und damit manipuliert werden können. Als Absender einer E-Mail seine wahre Identität zu verbergen oder gar eine fremde Iden- tität vorzutäuschen, stellt nicht einmal für den interessierten Laien eine besonders grosse Herausforderung dar. Schutz vor solcherlei Manipulationen verspricht das Verfahren der elek- tronischen Signatur, mit dem Integrität und Authentizität einer Erklärung überprüft werden können. Trotz des bestehenden hohen Sicherheitsni- veaus bei qualifizierten elektronischen Signaturen besitzt aber auch die- ses Verfahren weiterhin Fehler- und Missbrauchspotential, wobei die grösste Risikoquelle zumeist auf Seiten der Nutzer zu suchen ist. Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, inwieweit jemand aus dem Gesichtspunkt der Vertrauenshaftung für rechtsgeschäftliches Handeln eines Dritten haftet, wenn dieser Dritte sich des Verfahrens der elektro- nischen Signatur bedient. Führt also die auf Seiten des Empfängers ei- ner elektronisch signierten Erklärung möglicherweise vorhandene Erwar- tungshaltung an Integrität und Authentizität der Erklärung zu An- sprüchen aus Vertrauenshaftung? Welche Voraussetzungen für einer derartige Haftung müssen auf Seiten des Haftenden vorliegen? Wann ist ihm ein etwaiger Vertrauenstatbestand zuzurechnen?
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Rechtsscheinhaftung im Stellvertretungsrecht bei der Verwendung elektronischer Signaturen, Torsten Spiegelhalder
- Jazyk
- Rok vydání
- 2007
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- Titul
- Rechtsscheinhaftung im Stellvertretungsrecht bei der Verwendung elektronischer Signaturen
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Torsten Spiegelhalder
- Vydavatel
- Kovač
- Rok vydání
- 2007
- ISBN10
- 3830028024
- ISBN13
- 9783830028024
- Série
- Schriftenreihe Recht der neuen Medien
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- An die Stelle der herkömmlichen papierorientierten Kommunikationsmittel treten heute immer häufiger neue Informations- und Kommunikations- technologien, die sich elektronischer Erklärungsmittel bedienen. Die Vor- teile einer solchen elektronischen Kommunikation liegen auf der Hand. Elektronische Dokumente können fast ohne Zeitverlust übermittelt und unmittelbar weiter verarbeitet werden. Der Wandel zur „Informations- gesellschaft“ ist in vollem Gange, wenn nicht bereits vollzogen. Den genannten Vorteilen stehen aber auch eine ganze Reihe neuer Ge- fahren gegenüber, die in diesem Ausmasse bei den herkömmlichen Kom- munikationsmitteln nicht gegeben waren. Die fehlende Verkörperung elektronischer Daten führt dazu, dass sie leicht und vor allem spurenlos verändert und damit manipuliert werden können. Als Absender einer E-Mail seine wahre Identität zu verbergen oder gar eine fremde Iden- tität vorzutäuschen, stellt nicht einmal für den interessierten Laien eine besonders grosse Herausforderung dar. Schutz vor solcherlei Manipulationen verspricht das Verfahren der elek- tronischen Signatur, mit dem Integrität und Authentizität einer Erklärung überprüft werden können. Trotz des bestehenden hohen Sicherheitsni- veaus bei qualifizierten elektronischen Signaturen besitzt aber auch die- ses Verfahren weiterhin Fehler- und Missbrauchspotential, wobei die grösste Risikoquelle zumeist auf Seiten der Nutzer zu suchen ist. Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, inwieweit jemand aus dem Gesichtspunkt der Vertrauenshaftung für rechtsgeschäftliches Handeln eines Dritten haftet, wenn dieser Dritte sich des Verfahrens der elektro- nischen Signatur bedient. Führt also die auf Seiten des Empfängers ei- ner elektronisch signierten Erklärung möglicherweise vorhandene Erwar- tungshaltung an Integrität und Authentizität der Erklärung zu An- sprüchen aus Vertrauenshaftung? Welche Voraussetzungen für einer derartige Haftung müssen auf Seiten des Haftenden vorliegen? Wann ist ihm ein etwaiger Vertrauenstatbestand zuzurechnen?