Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Trainern im Spitzensport
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Trainerverträge im Spitzensport werden durchweg befristet abgeschlossen. Nach zwei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Frage der wirksamen Befristung von Trainerverträgen aus den Jahren 1998 und 1999 besteht bezüglich dieser langjährigen und üblichen Vertragspraxis keine Rechtssicherheit mehr. In beiden Entscheidungen wurde die Unwirksamkeit der Befristung festgestellt, so dass die Trainer nach dem Ablauf der Befristung die Weiterbeschäftigung verlangen konnten. Im Schnittstellenbereich von Arbeitsrecht und Sportrecht geht der Autor der Frage nach, ob der Trainer im Spitzensport die Beendigung seines Vertrages aufgrund einer Befristung akzeptieren muss. Die Untersuchung macht deutlich, dass trotz der ergangenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts bereits de lege lata ein Sonderbefristungsrecht für Trainerverträge existiert. Entscheidende Kriterien für die Begründung dieses Sonderbefristungsrechts sind insbesondere die im Spitzensport bestehende Ungewissheit betreffend die finanzielle Entwicklung des Arbeitgeberunternehmens, eine spezifische Verschleißgefahr für die Arbeitsleistung des Trainers sowie ein für diese Arbeitsverhältnisse atypisches öffentliches Interesse an der Befristung.