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Die Minderung der Schadensersatzpflicht in Europa

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Unter Reduktionsklauseln versteht man echte Durchbrechungen des Prinzips der Totalreparation, die im Bereich des Schadenrechts den Ersatzanspruch anteilig mindern. Reduktionsklauseln im deutschen Recht sind etwa Schadenshöchstsummen oder die Regeln über die Schadensteilung im Fall des Mitverschuldens. Statt in den sog. besonderen Reduktionsklauseln die Voraussetzungen genau festzulegen, unter denen eine Minderung des Schadensersatzanspruchs in Betracht kommt und ggf. in welcher Höhe die Minderung vorzunehmen ist, haben einige Rechtsordnungen in Europa stattdessen bzw. parallel dazu eine allgemeine Reduktionsklausel geschaffen, die es in das Ermessen des Gerichts stellt, ob und in welcher Höhe eine Minderung des Schadensersatzanspruchs vorzunehmen ist. Diese Untersuchung will einen Beitrag für die notwendige Rechtsvereinheitlichung in Europa leisten, indem sie die Tauglichkeit einer allgemeinen Reduktionsklausel für ein europäisches Schadensrecht untersucht und klärt, wie dem Bedürfnis nach angemessener Begrenzung der Schadensersatzpflicht im Einzelfall am besten Rechnung getragen werden kann. Diese Fragestellung wird im Wege der Rechtsvergleichung anhand ausgewählter, europäischer Rechtsordnungen näher untersucht. Berücksichtigt werden die schweizerische, die niederländische, die deutsche und die englische Rechtsordnung.

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2006, měkká

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