Insolvenzverschleppungshaftung in internationalen Fällen
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Der durch den Europäischen Gerichtshof eröffnete gesellschaftsrecht- liche „Wettbewerb der Rechtsordnungen“ führte zu einem Anstieg ausländischer Gesellschaften im inländischen Rechtsverkehr. Gerade Inländer nutzen die Möglichkeit, den Gründungsvorschriften für deut- sche Kapitalgesellschaften zu entgehen, indem sie im Ausland eine Gesellschaft gründen und mit dieser im inländischem Rechtsverkehr tätig werden. Besonderer Beliebtheit erfreut sich dabei die englische Limited mit ihrer scheinbar preislich günstigen, schnellen und einfach- en Gründung. Die Studie befasst sich mit dem Marktaustritt von Auslandsgesellschaf- ten, die ihre Tätigkeit im inländischen Rechtsverkehr ausüben. Das Ge- schäftsführungsorgan einer nach deutschem Recht gegründeten Kapi- talgesellschaft ist bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung verpflich- tet, Insolvenzantrag zu stellen. Eine solche Pflicht kennt das englische Recht explizit nicht. In einem Rechtsvergleich werden die unterschied- lichen Regelungen über die Insolvenzverschleppung durch das Ge- schäftsführungsorgan einer Kapitalgesellschaft dargestellt. Vertieft wer- den dabei insbesondere der Begriff der faktischen Geschäftsführung nach beiden Rechtsordnungen sowie die Pflichtenstellung des fak- tischen Geschäftsführers. Ebenso werden die unterschiedlichen An- spruchsgrundlagen dargelegt, die im Falle einer Insolvenzverschlep- pung eingreifen können. Der zweite Abschnitt beinhaltet eine Fragestellung aus dem Internatio- nalen Zivilprozessrecht. Zu der Frage der internationalen Zuständigkeit der Gerichte für Klagen wegen Insolvenzverschleppung werden die An- wendungsbereiche der EuGVVO und der EuInsVO gegeneinander abge- grenzt. Zuletzt erfolgt eine kollisionsrechtliche Betrachtung der Insolvenzver- schleppungshaftung. Die Untersuchung befasst sich dabei zunächst mit der Frage, ob das Geschäftsführungsorgan einer ausländischen Gesellschaft mit tatsächlichem Sitz im Inland verpflichtet ist, Insolvenz- antrag zu stellen. Ebenso wird die Frage nach der kollisionsrechtlichen Qualifikation der Insolvenzverschleppungshaftung und damit die Frage nach dem auf die Insolvenzverschleppung anwendbaren Recht beant- wortet. Hierzu werden die möglichen Arten von Qualifikationen der In- solvenzverschleppungshaftung dargestellt und untersucht.