Die individuelle Schwerpunktbestimmung internationaler Schuldverträge nach der Ausweichklausel des Artikel 4 Absatz 5 Satz 2 EVÜ
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Gegenstand der Untersuchung ist die Ausweichklausel des Artikel 4 Absatz 5 Satz 2 EVÜ, eine offen formulierte Klausel, die das Ergebnis eines langwierigen Vereinheitlichungsprozesses darstellt und vor dem Hintergrund stark divergierender Rechtstraditionen in den Mitgliedstaaten steht. Sie bietet daher den Rahmen für stark divergierende Auslegungen, ein Umstand, der dem Ziel der europäischen Rechtsvereinheitlichung auf der Ebene des Kollisionsrechts zuwiderläuft. Die Arbeit verfolgt das rechtspolitische Anliegen, den Prozess der Rechtsvereinheitlichung im Europäischen Kollisionsrecht zu fördern. Zunächst erörtert der Verfasser unter Berücksichtigung insbesondere des Schweizerischen und des US-amerikanischen Rechts das Anknüpfungsprinzip der engsten Verbindung. Im Mittelpunkt stehen dabei zwei widerstreitende Aspekte internationalprivatrechtlicher Gerechtigkeit: Die Einzelfallgerechtigkeit und die Rechtssicherheit. Im Anschluss daran wird der Anwendungsbereich der Ausweichklausel mit dem Ziel konkretisiert, unter Aufrechterhaltung des notwendigen Spielraums möglichst klare Anwendungsvoraussetzungen zu erarbeiten. Aufbauend auf diesen theoretisch-dogmatischen Grundlagen schließt sich eine anwendungsorientierte Analyse derjenigen Judikatur aus allen Mitgliedstaaten des EVÜ an, die sich mit der Ausweichklausel auseinandergesetzt hat. Ferner werden sämtliche Anwendungsfälle besprochen, die nach Kenntnis des Verfassers in Rechtsprechung und Literatur diskutiert werden. Dem Rechtsanwender soll so ein breiter Fundus an Fallmaterial aus Literatur und Rechtsprechung präsentiert werden, welcher einer stringenten, systemkonformen Lösung zugeführt wurde.