Der Schutz digitaler Musik- und Filmwerke vor privater Vervielfältigung nach den zwei Gesetzen zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
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Die Arbeit untersucht, ob und inwieweit die zwei Gesetze zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft geeignet sind, einen wirksamen Schutz der Urheberrechte an Musik- und Filmwerken gegenüber der massenhaften digitalen Vervielfältigung im privaten Bereich zu bewirken und einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Rechteinhaber und der Nutzer herbeizuführen. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, ob das System der Pauschalabgabe für private Vervielfältigungen auf digitale Vervielfältigungshandlungen übertragbar oder mit Blick auf moderne Verfahren des Kopierschutzes und der Einzellizenzierung mittels Digital Rights Management-Systemen abzuschaffen ist. Im Übrigen wird erörtert, ob das novellierte Urheberrecht eine ausreichende Handhabe gegen das massenhafte Kopieren von unkörperlichen Vorlagen aus Internet-«Tauschbörsen» bietet. Zu diesem Zweck wird auch der Frage nachgegangen, inwieweit das deutsche (Urheber-)Recht die praktische Durchsetzbarkeit von Urheberrechten im Internet – insbesondere mittels Auskunftsansprüchen gegen Access-Provider – gewährleistet.