Internetwettbewerbsrecht
Autoři
Více o knize
Die Diskussion über die Regulierung des Internetwettbewerbs konzentriert sich auf die Frage, ob das Internet als globaler Marktplatz überhaupt noch staatlich reguliert werden kann oder ob es sich selbst, d. h. der Disposition der Marktteilnehmer überlassen werden muss. Christoph Brömmelmeyer stellt klar, dass das Internet ipso facto weder Regelungsautonomie jenseits des Territorialstaats verbürgt noch ein Reich spontaner Marktordnungen ist. Er räumt jedoch ein, dass der Internetwettbewerb ubiquitär (überall verbreitet) ist, so dass sich auch das Konfliktpotential im Internet überall entfalten kann. Dieser Ubiquität steht die Territorialität des Rechts gegenüber, die eine strukturelle Rechtsunsicherheit im Internet erzeugt. Mangels eines global einheitlichen Internetrechts lässt sich diese Rechtsunsicherheit nur durch einen Rechtsrahmen abbauen, der die (supra-)nationalen und regionalen Rechtsordnungen miteinander vernetzt. Der Autor entwickelt diesen Rechtsrahmen aus der Perspektive der Bundesrepublik Deutschland. Er analysiert die Rolle des Internationalen Privatrechts und des Europäischen Rechts bei der Bewältigung der Ubiquität, bildet das Recht der Domain Names anhand typischer Missbrauchsfälle („Domain-Grabbing“) fort und entwirft das Recht der kommerziellen Kommunikation, das insbesondere die Informationspflichten im Internetwettbewerb, die Bekämpfung unangeforderter E-Mail-Werbung, den Missbrauch von Meta-Tags und die kommerzielle Kommunikation freier Berufe betrifft.