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Private Investigation und Arbeitsrecht

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Durch Vertragsverletzungen und betriebsinterne Straftaten der eigenen Mitarbeiter entstehen den Arbeitgebern häufig erhebliche Schäden, die für die Bundesrepublik Deutschland auf mehrere Milliarden Euro pro Jahr geschätzt werden. Hierbei handelt es sich nicht nur um kleinere Diebstähle und den Missbrauch von betrieblichen Einrichtungen (Internet und E-Mail-Zugang), sondern auch um den Verrat von Betriebsgeheimnissen oder um Bestechungen. Die Arbeitgeber haben ein legitimes Interesse daran, solche Schädigungen präventiv durch Kontrolle oder Überwachung der Mitarbeiter, unter Umständen durch Einsatz moderner technischer Einrichtungen zu vermeiden oder, wenn sie eingetreten sind, die betreffenden Mitarbeiter durch private Ermittlungen zu überführen, um sie für ihr Verhalten zur Rechenschaft ziehen zu können. Ob und in wie weit der Arbeitgeber solche präventiven oder repressiven privaten Investigationsmassnahmen ergreifen darf, ist im geltenden Recht nur fragmentarisch geregelt. Deshalb herrscht in diesem sehr praxisrelevanten Bereich trotz vereinzelter gerichtlicher Entscheidungen und einiger Abhandlungen über spezielle Ermittlungsmethoden nach wie vor grosse Rechtsunsicherheit. Rechtsprechung und Literatur ziehen sich häufig darauf zurück, dass allgemeine Aussagen über die Zulässigkeit einer privaten Investigation des Arbeitgebers nicht gemacht werden können. Es wird argumentiert, dass eine Entscheidung nur anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls möglich sei. Durch die Studie soll der Nachweis geführt werden, dass es bereits auf der Grundlage der geltenden Rechtslage möglich ist, die Zulässigkeit und die Grenzen einer privaten Investigation durch den Arbeitgeber zu begründen. Die Vereinbarkeit repressiver privater Investigationsmassnahmen mit strafprozessualen Grundsätzen wird detailliert untersucht. Soweit ersichtlich, werden erstmals feststehende Kriterien herausgearbeitet, die für die Beurteilung privater Investigationsmethoden herangezogen werden können. Auf der Grundlage dieses rechtsdogmatischen Ansatzes werden alsdann die Rechtmässigkeitsanforderungen einer Vielzahl besonders praxisrelevanter Investigationsmassnahmen exemplarisch dargestellt. Dabei wird ein Schwerpunkt der Untersuchung den so genannten „modernen Medien“ gewidmet, namentlich der Internet- und E-Mail-Kommunikation. Der Autor unterbreitet einen konkreten Vorschlag, um durch eine Gesetzesänderung den Schutz der Arbeitnehmer vor unberechtigten privaten Investigationsmassnahmen und damit einhergehenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu verbessern. In einem speziellen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz soll ein präventives innerbetriebliches Kontrollverfahren installiert werden, das sich an die bereits aus dem Bundesdatenschutzgesetz bekannte „VorabKontrolle“ anlehnt. Eine Publikation nicht lediglich für den wissenschaftlichen Leser, sondern auch für jeden Praktiker. Neben einer umfassenden Auswertung der einschlägigen Literatur sind auch die zitierten Gerichtsentscheidungen zur leichteren Auffindbarkeit mit Datum und Aktenzeichen eingearbeitet worden.

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2007

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