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Leistungsbezogene Bezahlung in der öffentlichen Verwaltung

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In der Öffentlichen Verwaltung wird bereits seit den 1970er Jahren über einen stärkeren Leistungsbezug der Bezahlung diskutiert. Erst 1997 schaffte das Dienstrechtsreformgesetz aber die rechtliche Grundlage dafür, besondere Leistungen von Beamten zusätzlich zur fixen Besoldung materiell zu honorieren. Für die Angestellten des Öffentlichen Dienstes sind entsprechende Regelungen in den neuen Tarifverträgen ab dem Jahr 2007 ebenfalls enthalten. Erstaunlicherweise nutzt die Öffentliche Verwaltung die neuen Gestaltungsspielräume jedoch in viel geringerem Maße, als dies angesichts der langjährigen Debatte zu erwarten gewesen wäre. Vor diesem Hintergrund werden in der Arbeit die jahrzehntelange Diskussion rekonstruiert, ihre Langwierigkeit und Diskontinuität erklärt sowie Gründe dafür aufgezeigt, warum eine leistungsbezogene Bezahlung in der Öffentlichen Verwaltung (noch) nicht stärker verbreitet ist. Die theoretische Grundlage bildet der soziologische Neoinstitutionalismus. Die Analyse zeigt, dass es in der Öffentlichen Verwaltung erst zu einer Reform kommt, wenn ein sehr starker Veränderungsdruck besteht. Dieser resultiert insbesondere aus der Finanzkrise der Öffentlichen Haushalte, aus den Forderungen verschiedenster Akteure (z. B. Bürger, Politiker, Gewerkschaften), die eine effektivere und effizientere Leistungserbringung von der Öffentlichen Verwaltung erwarten, sowie aus den Reformprozessen in ausländischen Verwaltungen, die der Öffentlichen Verwaltung in Deutschland als Vorbild dienen können.

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2007, měkká

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