Kommentar zum Zuwanderungsrecht
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Schon das Zuwanderungsgesetz bewirkte zum 1. Januar 2005 eine grundlegende Novellierung des Ausländerrechts. Die Änderungen sind bereits seit über zweieinhalb Jahren in Kraft. Der Gesetzgeber hat im Sommer 2007 durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union erneut umfangreiche Gesetzesänderungen beschlossen. Die zweite, erheblich überarbeitete und erweiterte Auflage des Kommentars trägt insbesondere den seit 2005 aufgetretenen Praxisproblemen Rechnung. Die aktuelle Rechtsprechung wurde ebenfalls eingearbeitet. Besonderes Augenmerk richten die Autorinnen und Autoren auf: die Änderungen gegenüber dem AuslG 1990 und dem ZuwG die neue Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG (§§ 9a ff. AufenthG) die neue gesetzliche Bleiberechtsregelung (§§ 104a f. AufenthG) die für die Praxis besonders bedeutsame Verordnung zur Durchführung des Aufenthaltsgesetzes, insbesondere bei der Kommentierung zu § 99 AufenthG die europarechtlichen Bezüge das erheblich geänderte Freizügigkeitsgesetz/EU Der Kommentar ermöglicht dem Leser, sich schnell mit der neuen Rechtslage vertraut zu machen. Checklisten für die anwaltliche, behördliche oder gerichtliche Praxis, z. B. zur Datenverarbeitung (§ 86 AufenthG) oder Abschiebungshaft (§ 62 AufenthG), runden das Werk ab. Das Praxiswerk ist damit nach wie vor die unverzichtbare Wissensbasis für das Verständnis des Zuwanderungsgesetzes. Für eine übersichtlichere Gestaltung wurde auf den Abdruck weiterer Gesetze und Verordnungen verzichtet. Als optimale Ergänzung zum Kommentar beinhaltet die 'Textsammlung zum Zuwanderungsrecht' aus dem RICHARD BOORBERG VERLAG diese und weitere wichtige Regelungen im Volltext.