Pferde im Verbrauchsgüterkauf
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Der Verfasser beschäftigt sich mit dem Kaufrecht vor sowie seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts am 01.01.2002 im Hinblick auf den Kauf von Pferden. Schwerpunktmäßig wird der Mangelbegriff des § 434 BGB sowie die Beweislastumkehr des § 476 BGB behandelt. Zunächst wird ein kurzer Abriss über die geschichtliche Entwicklung des Viehkaufs gegeben: Hier beschäftigt sich der Verfasser mit den Partikularrechten vor Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches vom 01.01.1900, anschließend mit dem besonderen Viehgewährschaftsrecht der §§ 481 ff. BGB a. F. sowie der Kaiserlichen Viehmängelverordnung, welche vom 01.01.1900 bis 31.12.2001 gegolten hatten. Abschließend wird auf die Abschaffung des Viehgewährschaftsrechts unter dem Einfluss der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 1999/44/EG sowie des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts eingegangen.