Monitoring in der Raumordnung
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Das vorliegende Arbeitsmaterial der ARL befasst sich im engeren Sinne mit Ansätzen zur Überwachung der Umweltauswirkungen bei der Plandurchführung an Beispielen aus Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Nach einer systematischen Darstellung von Gegenstand, Zielen und Voraussetzungen des Monitorings werden Anforderungen an die planungspraktische Umsetzung formuliert. Zwei Erkenntnisse sind dabei von entscheidender Bedeutung: zum einen, dass es sich bei „Durchführung“ schwerpunktmäßig immer um Verwirklichung im nachfolgenden Verwaltungshandeln geht, zum anderen, dass Voraussetzung für das Ergreifen von Überwachungsmaßnahmen stets die Annahme einer nachweisbaren Kausalität zwischen beobachtbaren Umweltveränderungen und den Planfestlegungen ist. Ausgehend hiervon werden mögliche Ansatzpunkte für ein Monitoring in den untersuchten Ländern dargestellt und hinsichtlich ihres Relevanzgrades für die Nutzung in der räumlichen Gesamtplanung bewertet. Schließlich werden erste Überlegungen zur Integration von Monitoringansätzen in Evaluierungskonzepte als Grundlage von Planfortschreibungen skizziert.