Insolvenzverfahren für Staaten
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Staatliche Finanzkrisen waren in der Vergangenheit kein Einzelfall, und so wird es wohl nur eine Frage der Zeit sein, bis der nächste Staat seine Zahlungsunfähigkeit erklärt. Allerdings existiert bislang kein rechtlich bindendes Verfahren zur Lösung der Insolvenz von Staaten. Private Gläubiger werden i. d. R. in geringerem Umfang an den Kosten von Schuldenumstrukturierungen beteiligt als die staatlichen Gläubiger. Grundsätzlich spricht die staatliche Souveränität nicht gegen die Übertragbarkeit privatrechtlicher Insolvenzregelungen auf den Staatenkontext. Zudem ist die Einführung eines umfassenden Insolvenzmechanismus, an dem auch die privaten Akteure beteiligt werden, ökonomisch begründet, da so die wichtigsten Koordinationsprobleme beim gegenwärtigen Mechanismus zur Umstrukturierung behoben werden könnten. Aufgrund der Tatsache, dass bislang keine völkerrechtliche Verpflichtung zur Durchführung staatlicher Insolvenzverfahren besteht, erscheint die Einführung eines völkerrechtlich bindenden Insolvenzverfahrens für Staaten sinnvoll. Nur ein umfassender Mechanismus, der verschiedene Schuldenklassen aggregiert, kann die existierenden Schwierigkeiten hinreichend lösen.