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Vermögen und erwerbswirtschaftliche Betätigung politischer Parteien

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Nachdem die CDU-Parteispendenaffäre Ende der neunziger Jahre eine erneute Diskussion um die Finanzierung der politischen Parteien ausgelöst hatte, gerieten auch das Parteivermögen und die unternehmerische Betätigung der SPD in den Fokus der Auseinandersetzungen. In der Folgezeit entfachte ein Streit über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Anhäufung eines Parteivermögens und der erwerbswirtschaftlichen Betätigung politischer Parteien. Dieser Streit, der grundlegende Fragen des verfassungsrechtlichen Status der politischen Parteien aufwirft, war Anlass und Ausgangspunkt der Untersuchung. Zunächst wird erörtert, inwieweit die Verfassung das Vermögen und die erwerbswirtschaftliche Betätigung politischer Parteien schützt. An erster Stelle steht dabei die Frage nach dem Schutzumfang des Art. 21 GG als der grundgesetzlichen Norm, die sich explizit mit den politischen Parteien befasst. Danach wird geprüft, inwieweit sich die Parteien darüber hinaus auf die Grundrechte berufen können. Dabei geht es um das umstrittene Verhältnis zwischen Art. 21 GG und Art. 19 Abs. 3 GG. Anschließend wird der Frage nachgegangen, ob das Grundgesetz der Anhäufung eines Parteivermögens und der erwerbswirtschaftlichen Betätigung politischer Parteien auch Grenzen setzt. Als Maßstab kommt insoweit vor allem die Funktionsfähigkeit der Parteien im demokratischen System des Grundgesetzes in Betracht. Abschließend wird auf Beschränkungsmöglichkeiten des Gesetzgebers eingegangen. Denkbare Regelungsmodelle werden vorgestellt und - mit Blick auf die Rechtspositionen und den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien - auf ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit geprüft.

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Vermögen und erwerbswirtschaftliche Betätigung politischer Parteien, Tobias Schneider-Lasogga

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Rok vydání
2008
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