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Die Einigungsstelle und ihre Kompetenz
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Die Einigungsstelle existiert sowohl im Betriebsverfassungs- als auch im Personalvertretungsrecht als Institut zur Hilfe bei der intern anzustrebenden Konfliktlösung. Gleichwohl unterscheidet sich die Einrichtung in den beiden Rechtsgebieten teilweise erheblich. Dies ist insbesondere auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Demokratieprinzips im Personalvertretungsrecht zurückzuführen. Die entsprechenden Diskrepanzen im Betriebsverfassungsrecht, im Bundespersonalvertretungsrecht und in den Landespersonalvertretungsgesetzen werden in diesem Buch herausgearbeitet und kritisch hinterfragt. Weiterhin werden im Zuge einer anzustrebenden Angleichung der Rechtslage Änderungsvorschläge für die aktuellen Gesetzestexte unterbreitet.
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2008, měkká
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