Stadtentwicklung heute
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Seit Erscheinen der ersten Auflage haben sich weitreichende Änderungen im öffentlichen Bau- und Planungsrecht ergeben. Eine Neuauflage wurde in erster Linie durch das am 20. Juli 2004 in Kraft getretene „Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau)“ erforderlich. Das EAG Bau führte zur Änderung und Neueinfügung von über 80 Paragraphen des Baugesetzbuches. Für den Kommunalpolitiker von besonderem Interesse sind dabei die Ausgestaltung der Umweltprüfung als zentrales Trägerverfahren, Gesetzesänderungen zum Bauen im Innen- und Außenbereich, Vereinfachungen des Umlegungsrechts sowie die neu geschaffenen gesetzlichen Grundlagen für den „Stadtumbau“ und die Maßnahmen der „Sozialen Stadt“. Bei der Erläuterung der neuen und geänderten Vorschriften wurde besonderer Wert darauf gelegt, die Veränderungen gegenüber der früheren Rechtslage deutlich herauszuarbeiten. Der wachsenden Bedeutung des großflächigen Einzelhandels wird durch ein Sonderkapitel Rechnung getragen. Ein besonderes Augenmerk galt hierbei der veröffentlichten Spruchpraxis des Oberverwaltungsgerichts Münster. Die am Aufbau des Baugesetzbuches orientierte Gliederung der ersten Auflage hat in der Praxis Aufnahme und Anerkennung gefunden und wurde beibehalten.