Die Regulierung nicht-staatlicher Alterssicherung
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Die Rentenreform 2001 stellt die erste Strukturreform des deutschen Alterssicherungssystems seit der Einführung der einkommensbezogenen dynamischen Rente 1957 dar. Unter der Prämisse, dass die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zukünftig nicht mehr allein einen angemessenen Lebensstandard im Alter sichern werden können, wurde erstmals die nicht-staatliche Alterssicherung ausdrücklich in das staatliche Alterssicherungskonzept integriert. Die Regulierung der zweiten und dritten Säule der Alterssicherung wurde so zu einem Instrument deutscher Sozialpolitik, und Deutschland zu einem „regulierenden Wohlfahrtstaat“. Deutschland vollzieht damit einen Schritt, den Großbritannien schon vor einiger Zeit getan hat. Die Arbeit vergleicht und analysiert die Alterssicherungssysteme Deutschlands und Großbritanniens mit Schwerpunkt auf der Regulierung der nicht-staatlichen Alterssicherung und unter besonderer Berücksichtigung der Reformen in beiden Ländern seit Ende der 1990er Jahre. Dabei zeigt sie auch die Grenzen des Konzepts des „regulierenden Wohlfahrtstaates“ auf. Sodann stellt sie die staatliche Alterssicherungspolitik in Deutschland in einen breiteren staatstheoretischen und verfassungsrechtlichen Kontext. Eine Betrachtung der Rolle der Europäischen Union bei der Gestaltung der nationalen Alterssicherungssysteme schließt die Arbeit ab.