Einheitliche Anwendung des gemeinsamen Zolltarifs beim Zugang zum europäischen Binnenmarkt?
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Die Europäische Gemeinschaft (EG) ist die weltwirtschaftlich bedeutendste Zollunion. Es ist eine immer noch anwachsende Zollunion, die 1958 als Kooperation von sechs Staaten begann und inzwischen 27 Staaten umfasst. Seit Vollendung des europäischen Binnenmarktes am 1. Januar 1993 wenden die Zollverwaltungen der EG-Mitgliedstaaten ein gemeinsam kodifiziertes Zollrecht an. Das Wesen eines Binnenmarktes ist der freie und uneingeschränkte Warenverkehr zwischen den nationalen Volkswirtschaften. Das Wesen einer Zollunion ist die einheitliche Anwendung der gleichen Zollsätze eines gemeinsamen Zolltarifs gegenüber Drittländern bei gleichzeitigem freien Warenverkehr zwischen den EG-Mitgliedstaaten im Binnenmarkt. Eine Zollunion kann nur dann vollständig, fair und gleich für alle Markteilnehmer funktionieren, wenn die Zölle an den Außengrenzen einheitlich erhoben werden. Sind durch ggf. ungleichmäßige Anwendungen des Zolltarifrechtes in den einzelnen EG-Mitgliedstaaten Handelsumlenkungen beim Zugang zum Binnenmarkt zu beobachten? Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Fragestellung, ob beim Marktzugang von Waren zum Europäischen Binnenmarkt der Gemeinsame Zolltarif (GZT) der EG einheitlich angewendet wird und die EG damit ihren eigenen rechtlichen Ansprüchen aus dem EG-Vertrag gerecht wird. Ein Modell für die Zollarbitrage wird entwickelt und bewiesen. Mit Hilfe von detaillierten Handelsdaten, Verwaltungsvorschriften, EG-Einreihungs-Verordnungen und Gerichtsurteilen werden die Anwendungsprobleme des GZT bei der Einreihung von Waren in den Zolltarif anhand von einzelnen Beispielen untersucht. Systembedingte Ursachen für die uneinheitliche Anwendung des GZT werden herausgearbeitet. Die uneinheitliche Anwendung des GZT durch die Mitgliedstaaten der EG wird nachgewiesen und rechtliche und politische Lösungsansätze werden formuliert.