Haftungsfragen im freien Dienstvertrag
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Die Schuldrechtsreform hat das allgemeine Leistungsstörungsrecht in erheblichem Umfang neu strukturiert. Das neue Leistungsstörungsrecht ist – ebenso wie das alte – am Leitbild des Sachkaufs ausgerichtet, obwohl es auch beim freien Dienstvertrag Anwendung findet. Es ist fraglich, ob das neue Leistungsstörungsrecht auch im Fall der Pflichtverletzung des Dienstverpflichteten adäquate Rechtsfolgen herbeiführen kann. Die vorliegende Arbeit gliedert sich inhaltlich in fünf Hauptteile, die der Anspruchsgrundlage des Schadensersatzes im Falle von Pflichtverletzungen des Dienstverpflichteten, der Abgrenzung von Pflichtverletzung und Fahrlässigkeit im Rahmen von § 280 Abs. 1 BGB, dem Verhältnis zwischen außerordentlicher Kündigung und Rücktritt, der Minderung sowie der Frage nach der Zweiteilung in Dienstvertrag und Werkvertrag gewidmet sind. Dabei beschäftigen sich die ersten vier Hauptteile mit der lex lata, der letzte Abschnitt enthält Überlegungen zu de lege ferenda.
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