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Rechtsvereinheitlichung und Stellvertretung

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Spätestens zum Beginn des Jahrhunderts ist es dem Thema Europäisches Vertragsrecht gelungen, sich dauerhaft auf der politischen Agenda der Europäischen Union zu etablieren. Aus dem akademischen Ursprung hat sich eine Dynamik entwickelt, welche die Entwicklung des zukünftigen Privatrechtes prägen wird. Diese beschleunigte Entwicklung ist der äußere Anlass für diese Untersuchung. Dabei zielt sie nicht auf die allgemeinen Diskussionen um das Für und Wider eines einheitlichen Europäischen Vertragrechtes oder die Frage, nach welchem Modell ein Europäisches Vertragsrecht zu gestalten sei. Das Ziel der Untersuchung ist es, sich mit dem materiellen Gehalt verschiedener Vereinheitlichungsprojekte und ihren Erfolgen am Bespiel eines ausgewählten Bereiches zu beschäftigen. Denn unabhängig von dem präferierten Modell einer Rechtsvereinheitlichung muss sich jedes Ergebnis nicht zuletzt an der Qualität seiner materiellen Lösungen zu einzelnen Rechtsfragen messen lassen. Bei dem untersuchten Bereich handelt es sich um das Recht der Stellvertretung. Die Beschäftigung mit diesem Gebiet aus der Perspektive der Rechtsvereinheitlichung ist aus historischen und materiellrechtlichen Gründen interessant. Vor dem Hintergrund von Rechtsgeschichte und Rechtsvergleich werden die Lösungsvorschläge in UNIDROIT Agency, den Principles of European Contract Law (PECL), sowie im amerikanischen Restatement on Agency zur Vereinheitlichung des Stellvertretungsrechts materiell untersucht und mögliche Schlussfolgerungen für die weitere Entwicklung des europäischen Privatrechts gezogen. Das Werk leistet einen Beitrag zur Klärung der Frage, welche Aspekte bei den Überlegungen zur Weiterentwicklung des Europäischen Vertragsrechts im Hinblick auf die Ausgestaltung des Stellvertretungsrechts Berücksichtigung finden sollten.

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2008

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