Vom akzessorischen Diskriminierungsverbot zum allgemeinen Gleichheitsgebot
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Mit dem 12. Zusatzprotokoll wurde der allgemeine Gleichheitssatz in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert. Das Protokoll stellt eine wichtige, aber auch bedenkliche Ergänzung dar, weil seine offen formulierten Bestimmungen kontroverse Fragen aufwerfen: Welchen Spielraum lässt das Protokoll den Mitgliedstaaten bei der Abgrenzung zulässiger Unterscheidungen von unzulässiger Diskriminierung? In welchem Umfang wirkt es sich auf die stark national geprägten Gebiete des Steuerrechts, des Asylrechts und der sozialen Sicherheit aus? Inwieweit betrifft es das Verhältnis zwischen Bürgern? Fällt das Problem der Inländerdiskriminierung unter seinen Schutz? Durch kreative und bodenständige Antworten auf solche Fragen setzt sich die Autorin mit möglichen Rechtswirkungen des Protokolls auseinander.