KFZ-Vertrieb und Kartellrecht
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Die Verordnung (EG) Nr. 1400/2002 der Kommission ist das rechtliche Gerüst des Automobilvertriebs in Europa. Sie gibt den Rahmen vor, innerhalb dessen die einzelnen Marktakteure (Automobilhersteller, Händler und Werkstattbetriebe) ihre rechtlichen Beziehungen regeln können ohne Gefahr zu laufen, dass die getroffenen Vereinbarungen gegen das europäische Kartellverbot verstoßen. Soweit der Inhalt der Vertragsbeziehungen den Vorgaben der Verordnung genügt, sind alle wettbewerbswidrigen Abreden der Vereinbarung vom Kartellverbot freigestellt. In der Arbeit werden daher die Voraussetzungen untersucht, unter denen Vertriebsvereinbarungen an der Freistellungswirkung teilnehmen. Dabei liegt das Hauptaugenmerk darin, den Regelungskomplex der Verordnung praktisch handhabbar zu machen.