Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster und sein Verhältnis zum ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz
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Mit dem nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster, eingeführt durch die Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12.12.2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster, steht eine sondergesetzliche Schutzmöglichkeit von Design in Form eines nicht registrierten Rechts zur Verfügung, das Schutz vor Nachahmung gewährt. Die Dissertation klärt die Frage, wie sich dieser sondergesetzliche Schutz zum Wettbewerbsrecht verhält. Es wird dargestellt, ob und inwieweit angesichts dieser sondergesetzlichen Schutzmöglichkeit von Design noch auf den ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz, welcher sich ebenfalls gegen unberechtigte Nachahmung von Produkten, mithin deren Marktauftritt wendet, zurückgegriffen werden kann. Der Anwendungsbereich des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes nach §§ 3, 4 Nr. 9 UWG wird definiert und zu dessen verbleibender Bedeutung Stellung genommen.
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Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster und sein Verhältnis zum ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz, Birgit Reinisch
- Jazyk
- Rok vydání
- 2008
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- Titul
- Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster und sein Verhältnis zum ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Birgit Reinisch
- Vydavatel
- Utz
- Rok vydání
- 2008
- Vazba
- měkká
- ISBN10
- 3831607818
- ISBN13
- 9783831607815
- Série
- Rechtswissenschaften
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Mit dem nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster, eingeführt durch die Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12.12.2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster, steht eine sondergesetzliche Schutzmöglichkeit von Design in Form eines nicht registrierten Rechts zur Verfügung, das Schutz vor Nachahmung gewährt. Die Dissertation klärt die Frage, wie sich dieser sondergesetzliche Schutz zum Wettbewerbsrecht verhält. Es wird dargestellt, ob und inwieweit angesichts dieser sondergesetzlichen Schutzmöglichkeit von Design noch auf den ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz, welcher sich ebenfalls gegen unberechtigte Nachahmung von Produkten, mithin deren Marktauftritt wendet, zurückgegriffen werden kann. Der Anwendungsbereich des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes nach §§ 3, 4 Nr. 9 UWG wird definiert und zu dessen verbleibender Bedeutung Stellung genommen.