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Zur Mitwirkung der Laienrichter im Strafprozess

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Allein in der Strafjustiz sind heute etwa 61.000 Laienrichter tätig. Die derzeit laufende Amtsperiode der Schöffen hat am 1. Januar 2005 begonnen und endet am 31. Dezember 2008. Anlässlich der Neuwahlen der Schöffinnen und Schöffen in den Kommunen im Jahr 2004 lebte die Diskussion um Sinn und Zweck des Schöffenamtes wieder auf. Teilweise wird die Laienbeteiligung von Kritikern als Sozialromantik des 19. Jahrhunderts betrachtet. Durch eine ausführliche Darstellung der rechtsgeschichtlichen Entwicklung der Schöffentätigkeit im Strafverfahren soll diese Auffassung widerlegt und die besondere Bedeutung des Schöffenamtes verdeutlicht werden. Die Untersuchung kommt letztlich zu dem Ergebnis, dass die Frage „Schöffengericht, ja oder nein?“ ausschliesslich rechtspolitisch beantwortet werden kann. Insbesondere durch das „Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG“, das am 1. Juli 2004 in Kraft getreten ist, und das „Gesetz zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahrensvorschriften zur Wahl und Berufung ehrenamtlicher Richter“ vom 21. Dezember 2004 - das erstmals bei der Schöffenwahl 2008 Anwendung finden wird - hat der Gesetzgeber gezeigt, dass er an der Laienbeteiligung im Strafverfahren weiterhin festhält und dieses Ehrenamt besonders unterstützt. Im Rahmen der Untersuchung folgt schliesslich eine umfassende Bestandsaufnahme des geltenden Rechts unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Gesetzesänderungen.

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