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Kulturelle Daseinsvorsorge in Europa

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Kultur und Wirtschaft sind schon lange keine Gegensätze mehr. Auch die Kultur ist kommerzialisiert. Kulturbetriebe sind auch Wirtschaftsbetriebe. Dementsprechend werden Kultureinrichtungen von der europäischen Beihilfekontrolle nicht mehr verschont. Die Kontrolldichte der europäischen Kommission nimmt auch in diesem Bereich stetig zu. Inwieweit staatliche Kulturförderung im undurchsichtigen europäischen Beihilferecht zulässig ist, versucht die Verfasserin zu ergründen. Hierbei werden die Tatbestandmerkmale des Beihilfebegriffs durch Analyse von Rechtsprechung, Kommissionspraxis und Literatur herausgearbeitet und auf die Altmark Trans Rechtsprechung des EuGH eingegangen. Auch werden verschiedenen Rechtfertigungsgründe insbesondere Art. 87 Abs. 3 lit. d EGV unter besonderer Herausarbeitung der bisherigen Kommissionspraxis und Art. 86 Abs. 2 EGV analysiert. Saskia Nentwig geht auf verschiedene in der Praxis vorkommende Kulturfördermaßnahmen ein, insbesondere Staatsgarantien im Museumsbereich ebenso wie steuerrechtliche Begünstigung von Kultureinrichtungen. Einen besonderen Teil widmet die Autorin der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Filmförderung in Deutschland. Der letzte Teil gibt einen Ausblick auf Änderungen unter dem Reformvertrag von Lissabon.

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2008

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