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Staateninsolvenz und private Gläubiger

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Seit der schweren Finanzkrise in Asien Ende der 1990er Jahre wird aus öffentlichem Sektor und Wissenschaft eine Reform der Internationalen Finanzarchitektur angemahnt. Wesentlicher Reformbedarf wurde insbesondere im Bereich der Staateninsolvenzen erkannt: In Zeiten globalisierter Finanzmärkte gestaltet sich die Bewältigung staatlicher Finanzkrisen erheblich komplexer, als dies in der Vergangenheit bekannt war. Im Nachgang der historischen Zahlungseinstellung Argentiniens im Jahr 2002 waren insbesondere Forderungen nach einem förmlichen Insolvenzverfahren für Staaten zu verzeichnen. Ein derartiges Projekt wurde nachhaltig vom Internationalen Währungsfonds (IWF) entwickelt. Auf Grund politischer Widerstände ist aber nicht absehbar, dass es zu einem derartigen „Insolvenzrecht für Staaten“ kommen wird. Für die beteiligten Akteure, insbesondere für Anleihegläubiger und Schuldnerstaaten, stellt sich dann die Frage nach dem gegenwärtig geltenden Rechtsrahmen, in dem sich staatliche Finanzkrisen im 21. Jahrhundert abspielen. Das vorliegende Werk arbeitet eben diesen bestehenden Rechtsrahmen umfassend heraus. Die maßgeblichen Normen aus verschiedenen Teilrechtsordnungen des nationalen und internationalen Rechts werden untersucht. Dies umfasst völkerrechtliche Konzepte wie den Staatsnotstand ebenso wie Regeln des modernen Investitionsschutzrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt darüber hinaus auf der Kautelarpraxis und der Frage, inwiefern Staateninsolvenzen durch eine privatvertragliche Kollektivierung der Gläubigerrechte bewältigt werden können.

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2008

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