"Wrongful trading" als ein mögliches europäisches Haftungsmodell gegen die Insolvenzverschleppung
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Ausgangspunkt der Untersuchung bilden die Überlegungen der EU-Kommission, eine europäische Regelung zur Bekämpfung der Insolvenzverschleppung einzuführen. Diese soll sich an dem britischen Modell des «wrongful trading» orientieren. Dessen Vorteil wird in der Vorverlagerung des Haftungszeitpunktes gesehen. Dem Geschäftsleiter werden bereits in der Gesellschaftskrise besondere Verhaltenspflichten zum Schutz der Gläubiger auferlegt. Die Verfasserin analysiert die Ausgestaltung und praktische Effizienz des britischen Haftungstatbestandes. Sie prüft sodann vergleichend die funktional äquivalenten Haftungsinstitute des deutschen Rechts im Hinblick auf ihre Stärken und Schwächen. Schließlich untersucht sie, ob sich eine Übernahme der englischen Regelungen ohne wesentliche Brüche in das deutsche Recht realisieren ließe. Im Ergebnis wird eine modifizierte Einführung des britischen Modells unter Wahrung des deutschen «Besitzstandes» empfohlen.