Der Bundesstaat Bosnien und Herzegowina im Spannungsfeld von Integration und Desintegration
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Gegenstand der Arbeit ist das wohl komplizierteste und aus vielen Gründen zugleich gefährdetste Staatswesen, das in Europa unter den Mitgliedern des Europarates, heute existiert. Der Bürgerkrieg wurde zwar durch den Friedensvertrag von Dayton beendet und Bosnien und Herzegowina als Staatswesen gerettet. Dies geschah jedoch zu dem Preis, dass seine Staats- und Rechtsordnung in Gestalt eines völkerrechtlichen Vertrages de facto von außen oktroyiert wurde, dass die internationale Gemeinschaft bis heute die entscheidende Kontrolle über den inneren Frieden ausübt und dass sie zu diesem Zweck kraft Völkerrecht über außerordentliche Interventionsbefugnisse verfügt, die durch den Hohen Repräsentanten (OHR) wahrgenommen werden. Der Verfasser hat die eigenartige föderale Staats- und Verfassungsordnung Bosnien- Herzegowinas analysiert, sie präzise und übersichtlich dargestellt und einige von ihr aufgeworfene staatsrechtliche Grundprobleme erörtert. Er hat dieses Projekt zwar unter die konträren Prinzipien der Integration und Desintegration als Leitgedanken gestellt, aber damit nicht ein politikwissenschaftliches Erkenntnisinteresse zum Ausdruck bringen wollen, sondern jene dynamischen Faktoren benannt, die den Staat Bosnien und Herzegowina bis heute einer ständigen Zerreißprobe aussetzen und seine Existenz gefährden. Diese Faktoren liefern zugleich aber auch wesentliche Schlüssel zum Verständnis seiner Verfassungs-, Staatsund Rechtsordnung. Es handelt sich um eine staatsrechtliche Untersuchung, die aber auch eine Antwort auf die Frage anstrebt, auf welche Weise Bosnien und Herzegowina zu einer sich selbst tragenden, stabilen Staatsordnung gelangen könnte.