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Das Fragerecht des Arbeitgebers gegenüber Arbeitnehmern mit Sonderkündigungsschutz

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Die Studie beleuchtet das Fragerecht des Arbeitgebers gegenüber Arbeitnehmern mit Sonderkündigungsschutz. Zunächst wird umfassend und nicht lediglich auf einzelne Fragen beschränkt die historische Entwicklung des (begrenzten) Fragerechts und dessen Vorläufer - die Offenbarungspflicht - untersucht. Dabei wird insbesondere das erste richtungsweisende Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Dezember 1957 und dessen Bedeutung für die weitere Entwicklung des Fragerechts näher erörtert. Anschließend werden die verschiedenen Rechtsgründe für die Begrenzung des Fragerechts dargestellt und die maßgeblichen Kriterien für die Abgrenzung von zulässigen und unzulässigen Fragen behandelt. Hierbei wird u. a. zwischen dem Fragerecht im Bewerbungsgespräch und im bestehenden Arbeitsverhältnis differenziert. Zudem wird das Verhältnis von § 119 Absatz 2 und § 123 BGB im Rahmen des Fragerechts untersucht. Schließlich werden die Fragen, die speziell Arbeitnehmern mit Sonderkündigungsschutz gestellt werden können, auf ihre Zu- bzw. Unzulässigkeit hin untersucht. Aufgrund der Unzulässigkeit der Frage nach der Schwangerschaft, wird nach Lösungen gesucht, die dem Arbeitgeber einen Ausgleich dafür bieten, dass ihm kein Eruierungsrecht zusteht und es daher zu einer Beeinträchtigung seiner materiellen Interessen bei der Einstellung einer Schwangeren kommt. Der Gesetzgeber hat für die Verringerung der finanziellen Lasten des Arbeitgebers das AAG erlassen. In der Studie wird statt dessen ein neuer Gesetzesvorschlag unterbreitet. Hinsichtlich der grundsätzlichen Unzulässigkeit der Frage nach Schwerbehinderung werden Ausnahmefälle, in welchen die Frage dennoch zulässig ist, erörtert. Schließlich wird die Unzulässigkeit der Frage des Arbeitgebers nach dem Alter des Bewerbers diskutiert und nach praktischen Umsetzungsmöglichkeiten gesucht.

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2008, měkká

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