Die Erstlaufzeit beim Fitnessvertrag
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Die Abhandlung widmet sich einem aktuellen Thema: Schwerpunkt der Untersuchung ist die Frage, wie lange der Kunde beim erstmaligen Abschluss des Vertrages an diesen gebunden werden kann. Neben der rechtlichen Einordnung der Vertragsart - orientiert an den verschiedenen Leistungspflichten unterschiedlicher Fitness-Studios - werden verschiedene Problemstellungen behandelt, z. B. ob bei derartigen Verträgen gesetzliche Widerrufsrechte bestehen. Für die Ermittlung der längstmöglichen Bindungsdauer werden Erstlaufzeiten bei vergleichbaren Dauerschuldverhältnissen untersucht, ebenso wie die Regelungsabsicht des Gesetzgebers in Bezug auf den Fitnessvertrag. Auch die in der Praxis immer häufiger vorkommenden Verträge von drei und mehr Jahren werden behandelt. Letztlich werden die Risiken für die Verbraucher dargestellt, die sich auf einen Rechtsstreit einlassen, wenn es um die Erstlaufzeit geht. Der Autor ist Rechtsanwalt in Bielefeld. Er befasst sich vorrangig mit Vertrags- und Klauselgestaltungen.